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   BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70   

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BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70 (https://dejure.org/1971,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1971 - II C 5.70 (https://dejure.org/1971,1001)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1971 - II C 5.70 (https://dejure.org/1971,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Dienstherrn zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber seinem Bediensteten anstatt durch Leistungsklage in Form eines Leistungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1971, 749
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Die Anwendung dieses Grundsatzes im öffentlichen Recht entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 166, 218 [240]; BGHZ 3, 162 [174]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG VI C 15.66 -).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Diese Beurteilung greift auch bei einem Leistungsbescheid Platz, durch den der Dienstherr seinen Bediensteten in eindeutiger und unmißverständlicher Weise (vgl. hierzu BVerwGE 29, 310 [312]) zum Schadensersatz heranzieht.
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    In der Entscheidung BVerwGE 28, 336 hat der erkennende Senat die Übertragung der Unterbrechungsregelung des § 209 BGB in das öffentliche Recht grundsätzlich bejaht, aber zugleich verneint, daß jede von der zuständigen Behörde zur Geltendmachung oder Vollstreckung des Anspruchs gegenüber dem Verpflichteten vorgenommene Handlung genügt.
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Die Anwendung dieses Grundsatzes im öffentlichen Recht entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 166, 218 [240]; BGHZ 3, 162 [174]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG VI C 15.66 -).
  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Denn der Zweck und der Wert der Befugnis des Dienstherrn, einen Schadensersatzanspruch gegenüber seinem Bediensteten durch Leistungsbescheid geltend zu machen, liegen - wie der VIII. Senat im Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 200.67 - zutreffend ausgeführt hat - neben der Schaffung eines Vollstreckungstitels gerade darin, 'daß durch ihn die gesetzliche Verjährung unterbrochen werden kann derart, daß der Anspruch nicht erlischt und vom Erlaß des Leistungsbescheides an eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt'".
  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG VI C 15.65 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 13) dargelegt:.
  • BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Diese Rechtsprechung kann aber die Beweislage des Schuldners jedenfalls nicht in den Fällen erleichtern, in denen mit Rücksicht auf die besonderen Umstände eine Wahrscheinlichkeit offen bleibt, daß für die Unmöglichkeit ein Verschulden des Schuldners in Betracht kommt; diese Einschränkung wird auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung gemacht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. April 1952 - IV ZR 168/51 - [NJW 1952, 1170]; RG HRR 1937 Nr. 497; Soergel-Siebert, Kommentar zum BGB, § 282 RdNr. 2).
  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 81.65

    Nichteinholung der erforderlichen Zustimmungen zu beanstandeten

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Hieran anknüpfend hat der II. Senat in seinem Urteil vom 12. September 1968 - BVerwG II C 81.65 - dem Bescheid eines Regierungspräsidenten, durch den dieser einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen nach § 17 G 131 (F. 1957) heranzog, verjährungsunterbrechende Wirkung mit der Begründung zugesprochen, daß dieser Bescheid eine 'eindeutige Maßnahme durchgreifenden Charakters gegenüber dem Schuldner' und insoweit der Klageerhebung oder den sonstigen in § 209 BGB aufgeführten auf die förmliche Geltendmachung des Anspruchs abstellenden Unterbrechungsgründen vergleichbar sei.
  • RG, 08.11.1935 - III 136/35

    1. Gegen wen ist die Klage auf Aufhebung eines Defektenbeschlusses zu richten? 2.

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Umstände dieser Art machen es notwendig, an den Entlastungsbeweis strengere Anforderungen zu stellen mit der Folge, daß der Schuldner im Rechtsstreit unterliegen muß, wenn das den Fehlbestand verursachende Geschehnis nicht aufklärbar Ist (vgl. Bundesgerichtshof in dem vorstehend näher bezeichneten Urteil vom 17. April 1952. unter Hinweis auf RGZ 149, 282 [284]).
  • RG, 10.03.1941 - V 35/40

    1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1971 - II C 5.70
    Die Anwendung dieses Grundsatzes im öffentlichen Recht entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. RGZ 166, 218 [240]; BGHZ 3, 162 [174]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG VI C 15.66 -).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand -

    Das Verwaltungsgericht hat zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der beiden mit Beamtensachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts L (BVerwGE 37, 192 (199); Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16)) ausgeführt, daß der Rechtsgedanke des § 282 BGB auch bei Erstattungsfällen im Beamtenrecht grundsätzlich anwendbar ist (vgl ferner auch RGZ 74, 342 (344); 120, 67 (69); 149, 282 (284); 166, 218 (240); BGHZ 5, 23 (26); BGB - RGRK, 12. Aufl, § 282 RdNr 4; Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl, § 282 Bem 4; vgl auch Düll, Zur Frage der Beweislast bei Kassenfehlbeträgen, Archiv PF 1976, 795 (803ff, 812ff)).

    Anhaltspunkte dafür, daß die dargelegten Beweiserleichterungen nicht gelten, weil mit Rücksicht auf die besonderen Umstände eine Wahrscheinlichkeit offenbleibt, daß für die Unmöglichkeit ein zu vertretendes Verschulden des Schuldners in Betracht kommt (RGZ 149, 282, (284ff); BGH, Urteil vom 17. April 1952 - IV ZR 168/51 - (aaO); Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - (aaO)), sind bisher weder festgestellt noch ersichtlich.

  • BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74

    Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten

    Das Verwaltungsgericht hat sich zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG VI C 15.66 - [BVerwGE 37, 192, 199 [BVerwG 12.02.1971 - VI C 15/66]] und vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16]) zu Recht auf den Standpunkt gestellt, daß die Beweislastregel des § 282 BGB auf beamtenrechtliche Erstattungsfälle entsprechend anwendbar ist.

    Wie in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - (a.a.O.) und vom 20. April 1977 - BVerwG VI C 14.75 - dargelegt ist, greifen bei Anwendung des § 282 BGB grundsätzlich zugunsten des Beamten die unten noch darzulegenden Beweiserleichterungen Platz.

  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 38.85

    Soldatengesetz - Zahlungsbeauftragter - Besoldung - Kassenfehlbetrag -

    wenn streitig ist, ob die Unmöglichkeit der Leistung die Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, grundsätzlich auch im öffentlichen Recht anwendbar ist(BVerwGE 37, 192 ; 52.255 ; Urteile vom 1. Juli 1971 - BVerwG 2 C 5.70 - und vom 8. Februar 1983 - BVerwG 2 C 82.81 - ; zur Anwendbarkeit im Rahmen einer Schadensabwicklung nach § 24 SG: Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 - NJW 1986, 2523>).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 6 B 117.85
    Das Bundesverwaltungsgericht geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Rechtsgedanke des § 282 BGB, wonach den Schuldner die Beweislast trifft, wenn streitig ist, ob die Unmöglichkeit der Leistung die Folge eines von ihm zu vertretenen Umstandes ist, grundsätzlich auch im öffentlichen Recht anwendbar ist (BVerwGE 37, 192 [199]; 52, 255 [259];Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG 2 C 5.70 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16]).
  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 31.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 BGB bei Beamtentätigkeit im

    Es besteht daher kein Anlaß, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufzugeben, nach der der Rechtsgedanke des § 282 BGB auch in beamtenrechtlichen Erstattungsfällen bei Kassenfehlbeständen grundsätzlich anzuwenden ist (vgl. das vorerwähnte Urteil BVerwGE 37, 192 [199], ferner Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16]).
  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 35.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Es besteht daher kein Anlaß, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufzugeben, nach der der Rechtsgedanke des § 282 BGB auch in beamtenrechtlichen Erstattungsfällen bei Kassenfehlbeständen grundsätzlich anzuwenden ist (vgl. das vorerwähnte Urteil BVerwGE 37, 192 [199], ferner Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16]).
  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 37.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Es besteht daher kein Anlaß, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufzugeben, nach der der Rechtsgedanke des § 282 BGB auch in beamtenrechtlichen Erstattungsfällen bei Kassenfehlbeständen grundsätzlich anzuwenden ist (vgl. das vorerwähnte Urteil BVerwGE 37, 192 [199], ferner Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16]).
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